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Allgemeine Konsequenzen für die Krankenhausseelsorge

Die Krankenhausseelsorge ist prinzipiell offen für die Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten, Schwestern und Pflegern und den anderen Berufskreisen im Krankenhaus. Ihre Eigenständigkeit und Unabhängigkeit darf dabei nicht verloren gehen. Für die Krankenhausseelsorge ist es sinnvoll und effektiv, erstens im Team zu arbeiten:

  • innerhalb der eigenen Konfession zwischen den Haupt- und/oder Ehrenamtlichen
  • zwischen den Konfessionen mit einem ökumenischen Seelsorgekonzept, welches gemeinsame Veranstaltungen, ökumenische Gottesdienste, gemeinsame Fortbildungen, sowie gegenseitige Vertretung beinhaltet
  • innerhalb ausgewählter Stationen (z.B. Suchtstation, Kinderstation) im therapeutischen Team, was eine kontinuierliche stationsbezogene Arbeit, kleinere Seelsorgeeinheiten und spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse erfordert.

zweitens eigenverantwortliche Schwerpunkte im jeweiligen Arbeitsbereich zu setzen, diese zu begründen, sie immer wieder zu reflektieren und gegebenenfalls zu verändern.

Die Krankenhausseelsorge versucht im Rahmen ökumenischer Zusammenarbeit ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Dies erfordert ein Konzept in dem Ausbildung, regelmäßige Begleitung, sowie Fort- und Weiterbildung (incl. finanzieller Unterstützung) ihren Platz haben.
Eine sinnvolle Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen kann nur entstehen, wenn die Krankenhausseelsorge sie nicht funktionalisiert oder/und ihre Seelsorge unterbewertet.
Kontakte zu ehrenamtlichen Krankenhausbesuchsdiensten aus den Gemeinden sind genauso wichtig.

Die Krankenhausseelsorge muss sich ihren Ort im System Krankenhaus oft erst erarbeiten, da sie dort häufig nur als marginale Größe vorkommt. Deshalb wendet sie einen Teil ihrer Zeit für Öffentlichkeitsarbeit auf. Dies erfordert unter anderem Kontakt zur Krankenhausverwaltung, zum Personalrat und zur Pflegedienstleitung. Darüber hinaus kümmert sie sich um die Kapelle und ihre Ausschmückung,, die Büros und ihre Ausstattung, Organisatorisches, die Finanzen...
Es ist wünschenswert, dass solche Rahmenbedingungen vom Anstellungsträger in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus und den Betroffenen erarbeitet werden.

Die Krankenhausseelsorge stellt sich dem Bedarf nach ethischer Orientierung im Krankenhaus und beteiligt sich gegebenenfalls am berufsethischen Unterricht in der Krankenpflegeschule sowie an betriebsinternen Fortbildungen. Zu den Aufgaben von Krankenhauseelsorgerinnen und -seelsorgern kann es auch gehören, dass sie ihre Erfahrungen und ihre Kompetenz im Umgang mit Schwerkranken und Sterbenden in die Begleitung der zunehmenden Zahl von Hospizvereinen einbringen.(vgl. dazu: DA Bischofskonferenz, Die Hospizbewegung, in der Reihe: Die deutschen Bischöfe Nr. 47). Das erklärte Ziel des Gesundheitsstrukturgesetzes, die Verweildauer im Krankenhaus zu verkürzen, erfordert zusätzlich neue Wege der Zusammenarbeit zwischen der Krankenhausseelsorge, den Pfarrgemeinden und den sozialen Diensten.