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3.4.2 ...und deren Angehörigen

Krankheit belastet nicht nur den Patienten, sondern in unterschiedlichem Maß ebenso die Angehörigen. Die Intensität des Kontaktes zwischen Seelsorgern und Angehörigen steht meist in Beziehung zur Schwere der Erkrankung des Patienten. Wo Sterbende als Organspender in Frage kommen und den Angehörigen ein Entscheidungsrecht zusteht, wird der Seelsorger von den Angehörigen nicht selten als Berater in dieser Entscheidung angefragt werden.

Der Kontakt zu den Angehörigen ist geradezu unerläßlich bei bewusstlosen Patienten; dies gilt vor allem für eine verantwortete Feier der Sakramente.

Gelegentlich wünschen Angehörige den Kontakt zum Seelsorger über den Krankenhausaufenthalt des Patienten hinaus, vor allem in der Situation der Trauer. Gottesdienste, Gesprächskreise, Meditations- und Gebetstreffen und die Einbeziehung in eine Personalgemeinde des Krankenhauses können dazu hilfreich sein.