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3.2.2 Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Auch kirchliche Krankenhäuser ringen in einer säkularen Gesellschaft um ihr Profil. Im Wettbewerb der Anbieter fragen Patienten bei der Wahl ihres Krankenhauses verstärkt nach dem Besonderen. Kirchliche Träger sind dabei, Leitbilder und Zielvorstellungen gemeinsam mit ihren Mitarbeitern zu erstellen und im Alltag einzulösen, auch wenn die Personalfluktuation deren Umsetzung erschwert. Je mehr Betroffene in diese Diskussion einbezogen werden, desto mehr werden Problembewußtsein und Bereitschaft zur Innovation bei allen im Krankenhaus Tätigen gefördert und ihre Identifikation mit dem Auftrag und Dienst des Trägers verstärkt. Investitionen in die Motivation der Mitarbeiter sind so wichtig wie Investitionen in Bau und Technik.

Heute muß das kirchliche Krankenhaus sowohl seinen Platz im marktorientierten Gesundheitswesen finden und sich darin bewähren als auch verstärkt ein dem Evangelium gemäßes Profil herausarbeiten und realisieren. Eine solche Haltung und kirchliche Einstellung soll sich personell, strukturell und organisatorisch auf die ganze Einrichtung auswirken. Derzeit wird durch Reflexion und Veränderung der Führungs- und Organisationsstrukturen die Funktionsfähigkeit auch der kirchlichen Krankenhäuser verbessert.

Die umfassende Sorge Gottes um den Menschen ist der Kirche aufgegeben und Grundlage für das Selbstverständnis christlichen Handelns in jedem kirchlichen Krankenhaus. Sinn und Aufgabe eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft ist es, gemeinsam für das Heil-werden der Patienten tätig zu werden. Krankenhausseelsorge ist integraler Teil dieser ganzheitlichen Heilssorge um den Menschen. Im kirchlichen Krankenhaus gehört Seelsorge gemäß dem Selbstverständnis des Trägers mit zu den Aufgaben des Hauses. Die seelsorgliche Begleitung der Patienten wird darin als besonderes Angebot verstanden, für das sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ihren Aufgaben mitverantwortlich fühlen sollen.

Gerade Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft bieten Seelsorgern die Möglichkeit, sich mit ihrer theologischen, spirituellen und pastoralen Kompetenz und gemäß der jeweils geltenden Ordnung in den umfassenden Dienst am kranken Menschen zu stellen. Wenn ein neuer Seelsorger seine Beauftragung für den Dienst im Krankenhaus erhält, sollen im Zusammenhang der Stellenbeschreibung auch die konkreten Leistungen und Erwartungen des kirchlichen Trägers zum Ausdruck kommen. Die offizielle Einführung und Vorstellung eines neuen Seelsorgers, auch in einer liturgischen Feier und in Publikationsorganen des Hauses, sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

Der Krankenhausseelsorger muß sich in die Organisation Krankenhaus einbringen. Es ist seine Aufgabe, mit darauf zu achten, daß die Kirchlichkeit des Hauses im Alltag und in der Öffentlichkeit zur Darstellung kommt. Seine Rolle garantiert ihm auch die Freiheit, Ansprechpartner und Mittelsperson für die Belange der Mitarbeiter gegenüber dem Träger zu sein. Er tut dies in seiner Aufgabe als Seelsorger, der für alle ein Ohr hat, unbeschadet der umschriebenen Rechte der Personal- bzw. Mitarbeitervertretungen. Andererseits: Berechtigte Belange des Trägers, die die Kirchlichkeit des Hauses betreffen, sollte er gegenüber den Mitarbeitern unterstützen. Aus seiner Seelsorgearbeit kennt er die Schwächen und Defizite im Haus, gleichzeitig kann er mit der Leitung und den Mitarbeitern den betrieblichen Alltag reflektieren.

Ein kirchliches Krankenhaus kann zu einer Personalgemeinde für Patienten, Mitarbeiter, Freunde und Nachbarn des Hauses werden. Eigene Räume für Liturgie, Meditation und Seelsorge sowie die Präsenz christlicher Symbole, in Medien und christlichen Kunstgegenständen sind vor allem im kirchlichen Krankenhaus Ausdruck solcher Kirchlichkeit.

Die Kirchlichkeit muß vor allem zum Ausdruck kommen in einem von christlichem Geist geprägten Umgang zwischen Mitarbeitern und Patienten, aber ebensosehr zwischen den Mitarbeitern selbst. Der christliche Charakter eines Krankenhauses steht und fällt letztlich mit der Haltung eines jeden seiner Mitarbeiter, mit seiner Praxis von Glaube, Liebe und Hoffnung.

Das Ethos des persönlichen Umgangs der Patienten und Mitarbeiter untereinander ist für ein kirchliches Krankenhaus allein nicht ausreichend. Es bedarf darüber hinaus einer eigenen Ethik der Institution, die in Ausbildung und Fortbildung und besonders in der Einstellung der Mitarbeiter immer wieder zur Sprache gebracht wird. Es geht dabei um Fragen, wie: Welche ethischen Grundsätze gelten in diesem Haus, bei diesem Träger? Wie prägen diese das alltägliche Handeln und Unterlassen – bei Mitarbeitern und Patienten? Sind davon der Umgang mit den Finanzen, die Verwaltung und der „Stil des Hauses“ geprägt? Eine solche institutionelle Ethik muß in der Öffentlichkeit erfahrbar werden: zuerst in der des Krankenhauses selbst, dann aber auch in der Öffentlichkeit von Kirche und Gesellschaft. In dieser Öffentlichkeit kommen das Erscheinungsbild und die christlich-ethische Identität des betreffenden Hauses zur Sprache und erwecken Zustimmung, Mißtrauen oder gar Ablehnung. Dabei sind es oft die kleinen Dinge des Alltags eines Krankenhauses, die in der Öffentlichkeit beachtet, gelobt oder kritisiert werden. Von großem Gewicht ist nicht zuletzt die Frage, ob sich dort ein menschlicher Umgang mit den Patienten im christlichen Geist vollzieht.