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2.3 Feier der Sakramente

Die heilende und helfende Nähe Gottes ist uns Christen von Jesus Christus und der Kirche in besonderer Weise in der Feier der Liturgie, vor allem der Sakramente, zugesagt. In sichtbaren Zeichen wird dem Glaubenden die Nähe Gottes vermittelt. Gesunde und Kranke, Leiter der Liturgie und Mitfeiernde bilden dabei eine Gemeinschaft des Glaubens im Vertrauen auf Gottes Nähe und Hilfe.

Für die Kranken ist die Feier der Eucharistie und die Möglichkeit, die Heilige Kommunion zu empfangen, von besonderer Bedeutung. Die Gemeinschaft mit dem in der Eucharistie gegenwärtigen Herrn und durch ihn mit der Gemeinschaft der Kirche ist für viele eine entscheidende Hilfe und ein tiefer Trost des Glaubens in ihren Ängsten, Leiden und Schmerzen. Die Eucharistie als Wegzehrung – innerhalb oder außerhalb der Meßfeier – wird für Sterbende zum Sakrament des Hinübergangs durch den Tod zum Leben, Unterpfand der Verheißung Jesu: „Wer von diesem Brot ißt, wird in Ewigkeit leben“ (Joh 6,51). (Wegen der schnellen Krankenhausabläufe und der Belastungen des Pflegepersonals wird im Krankenhaus die Kommunion oft nicht erbeten. Öffentliche Hinweise und persönliche Ermutigungen sind deshalb hilfreich.)

In den „Sakramenten der Heilung und Versöhnung“, dem Bußsakrament und der Krankensalbung, begegnet Jesus den Kranken als Arzt der Seele und des Leibes. Die persönliche Beichte ist in der Zeit der Krankheit, vor schweren Operationen oder in unmittelbarer Todesnähe Anlaß zur Überprüfung des bisherigen Lebens im Lichte Gottes, zur Reue über Schuld und Sünde und zur Bitte um Vergebung. Die Lossprechung im Namen Christi und der Kirche schenkt die Versöhnung mit Gott und der Kirche. Sie gibt die Kraft, sich mit den Mitmenschen und dem eigenen Leben zu versöhnen, Krankheit und Sterben anzunehmen. In der seelsorglichen Begleitung kann besonders das Beichtgespräch dazu verhelfen, daß Kranke ihr Leben mit den Höhen und Tiefen, mit den Licht- und Schattenseiten wahrnehmen und vor Gott bringen können. Das Bußsakrament soll vor der Krankenkommunion und möglichst schon vor der Feier der Krankensalbung und der Wegzehrung empfangen werden.

Im Sakrament der Krankensalbung will Jesus Christus den Gläubigen, die sich wegen schwerer körperlicher oder psychischer Krankheit oder Altersschwäche in einem bedrohlichen Gesundheitszustand befinden, in besonderer Weise als Heiland aufrichtend, stärkend und verzeihend begegnen. Die Feier kann mit einzelnen oder in Gemeinschaft mit mehreren

Kranken begangen werden. Nach einer langen Zeit einseitiger theologischer und pastoraler Akzentsetzungen (als „Sakrament der Todesweihe“ und als „Letzte Ölung“ unmittelbar vor dem Tod, zuweilen – was nicht gestattet ist – selbst noch danach gespendet) hat die Krankensalbung durch das 2. Vatikanische Konzil wieder den rechten Sinn und den entsprechenden Ort in der Krankenpastoral erhalten.

In diesem Zusammenhang ist die Frage von Bedeutung, ob Diakone oder vom Bischof mit der Krankenseelsorge beauftragte Laien das Sakrament der Krankensalbung spenden können. In einer pastoralen und theologischen Würdigung der verschiedenen Aspekte stellen die Deutschen Bischöfe in Übereinstimmung mit den Aussagen des Trienter Konzils ausdrücklich fest, daß die Spendung des Sakraments der Krankensalbung dem geweihten Priester vorbehalten ist! (vgl. die Erklärung der Deutschen Bischöfe „Zu einigen aktuellen Fragen des Sakramentes der Krankensalbung“, s. Seite 39–44 in diesem Heft).

In den Fällen, in denen Diakon oder Laien vom Bischof mit der Krankenhausseelsorge beauftragt sind, können diese bei der Feier der Krankensalbung mitbeteiligt werden; der eigentliche Spender des Sakramentes ist der Priester. Mögliche Formen sind:

  1. Ein Diakon oder ein Laie, der einen Kranken seelsorgerlich begleitet, soll, wenn zur Feier des Sakraments der Krankensalbung ein Priester gerufen wird, nach Möglichkeit bei der Feier der Krankensalbung anwesend sein und mitwirken. Er soll den Priester und den Kranken einander vorstellen. Er kann die Schriftlesung sowie die Bitten vor der Handauflegung und die Christusrufe nach der Salbung vortragen. Auf diese Weise kommt die Gebetsgemeinschaft bei der Feier der Krankensalbung deutlicher zum Ausdruck.
  2. Es empfiehlt sich, in den Gemeinden und besonders in Krankenhäusern und Altenheimen die Krankensalbung regelmäßig im Rahmen einer Eucharistiefeier zu spenden. Der Dienst des Priesters bei der Krankensalbung ist damit in ein umfassenderes liturgisches Geschehen eingebettet.
  3. Wo beides nicht möglich ist, kann der Diakon oder der Laie den Kranken durch Gebet und Zuspruch begleiten. Gemeinsam mit dem Kranken kann er um Vergebung der Sünden bitten. Schließlich kann er dem Kranken durch symbolische Zeichenhandlungen, durch ein Kreuzzeichen auf die Stirn oder durch Besprengen mit Weihwasser zur Erinnerung an die Taufe und die in ihr geschenkte Gleichgestaltung mit Tod und Auferstehung Jesu Christi, Kraft, Mut und Trost zuteil werden lassen.

In diesem Zusammenhang verdient der neukonzipierte Wortgottesdienst mit Krankensegen in der Neuausgabe der „Feier der Krankensakramente“ (1994) mit reichen Auswahlmöglichkeiten an Gebeten Beachtung.

Lebensgefährlich Erkrankten, die getauft aber noch nicht gefirmt sind, ist ungeachtet des (evtl. noch sehr jungen) Alters das Sakrament der Firmung zu spenden.

Der Seelsorger muß im Einzelfall prüfen, ob die Feier eines Sakramentes der Situation des Patienten entspricht oder ob andere religiöse oder liturgische Ausdrucksgestalten angebracht sind. Hier zu unterscheiden und einen Entscheidungsspielraum zu haben, kann besonders bei Schwerkranken im Hinblick auf Aufnahmefähigkeit, Konzentrationsvermögen und Intensität der Schmerzen angebracht sein. Die Seelsorger sollen in ihrem Dienst in einfühlender und verständnisvoller Weise auf die Erwartungen der Patienten eingehen. Dabei gilt es, die unausgesprochenen Wünsche und Bedürfnisse (z.B. nach einem gemeinsamen Gebet oder nach Beichte und Kommunion) zu erspüren und entsprechend darauf zu reagieren. Oft müssen auch lebensgeschichtlich bedingte Barrieren abgebaut oder Mißverständnisse im Blick auf Glaubensinhalte oder die religiöse und kirchliche Praxis geklärt werden. Dies gilt nicht nur für die Feier der Krankensalbung, der Krankenkommunion oder der Wegzehrung, sondern auch des Bußsakramentes.