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3.4.3 Umgang mit Sterbenden und Toten

Nicht nur aus medizinisch-pflegerischen Gründen werden Sterbenskranke ins Krankenhaus gebracht. Viele Angehörige haben Angst vor Sterbenden oder sind ihnen gegenüber hilflos. Auch bei Mitarbeitern von Krankenhäusern gibt es häufig Ängste vor der Sterbebegleitung. Dies führt nicht selten dazu, daß Patienten zu wenig menschlich oder geistlich begleitet werden und allein sterben. Ein „Sterben in Würde“ zu ermöglichen, ist Aufgabe des gesamten therapeutischen Personals. Seelsorger sollten dafür immer wieder werben und andere dazu befähigen. Sie werden freilich oft allein mit dieser Aufgabe befaßt.

Die menschlich-geistliche, aber auch die liturgisch-sakramentale Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden ist eine wesentliche Aufgabe der Krankenhausseelsorge. Ihr Dienst sollte allerdings nicht allein darauf reduziert werden.

Krankenhausseelsorge ist um einen pietätvollen, im christlichen Geist gestalteten Umgang mit den Toten bemüht. Sie ermöglicht die Verabschiedung auf der Station durch das Personal und die Angehörigen sowie die Aufbahrung und die Aussegnung der Toten in eigenen würdigen Räumen.

Regelmäßige Gottesdienste für die im Krankenhaus Verstorbenen, zu denen Angehörige, Freunde, aber auch die Krankenhausleitung und die Mitarbeiter eingeladen werden, stellen eine wichtige Hilfe im Trauerprozeß dar.

„Sterben in Würde“ von Schwerkranken und die einfühlsame Begleitung der Angehörigen, auch über den Tod der Patienten hinaus, ist Ziel der Hospizbewegung. Durch sie wurde und wird diese ur-christliche Aufgabe wieder neu aufgegriffen. In der Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden und ihren Angehörigen zeigt sich in beispielhafter Weise, wie sehr die Verkündigung der christlichen Botschaft, die Feier des Gottesdienstes und die Sorge um das leibliche, psychische und soziale Wohl des einen Menschen einander zugeordnet sind, ja einander bedingen. Ziel muß die Integration der Hospizidee sein, d. h. daß überall, wo Menschen sterben – im Krankenhaus, im Alten- und Pflegeheim, im stationären Hospiz oder zu Hause – ein Sterben in Würde ermöglicht wird. Die deutschen Bischöfe haben mehrfach auf die Notwendigkeit einer guten Begleitung Schwerstkranker und Sterbender hingewiesen und sich die Anliegen der Hospizbewegung zu eigen gemacht (vgl. die Texte in: Die deutschen Bischöfe Nr. 47).