Zum Inhalt springen

3.4.5 Ökumenische Zusammenarbeit

Krankenhäuser und Kliniken, auch die in konfessioneller Trägerschaft, beherbergen heute Patienten und Mitarbeiter verschiedener christlicher Konfessionen und anderer Religionen sowie Menschen ohne Religionszugehörigkeit. Gerade das Krankenhaus ist Spiegelbild einer pluralen, säkularen Gesellschaft, in der dennoch Sehnsucht nach Lebenssinn und religiösen Werten im weitesten Sinn weiterhin lebendig ist.

Auf diese Situation muß auch die Krankenhausseelsorge Rücksicht nehmen: in einer den Grundsätzen des Evangeliums entsprechenden, respektvollen und zugleich offenen Haltung und Praxis wendet sie sich ohne Vereinnahmungsabsicht jedem Menschen in seinen Hoffnungen und Sorgen zu. Wenn auch Seelsorger der verschiedenen Konfessionen im Krankenhaus zunächst für die Mitchristen der eigenen Konfession zuständig sind, werden sie sich doch allen Christen zuwenden, wenn diese es wünschen. Dies gilt auch gegenüber suchenden und fragenden Menschen anderer Religionen.

Die beiden großen christlichen Konfessionen stellen meist eine dem prozentualen Anteil an der Bevölkerung entsprechende Anzahl von Seelsorgern für die Krankenhäuser zur Verfügung. Bei aller Eigenständigkeit von konfessioneller Seelsorge haben sich in vielen Krankenhäusern inzwischen vielfältige Formen einer ökumenischen Zusammenarbeit entwickelt. Denn angesichts der Erfahrungen von Krankheit und Leid bei den Patienten, ihren Angehörigen sowie den Helfern treten mehr die existentiellen Fragen in den Vordergrund. Es ist wichtig, daß bei grundsätzlichen Glaubensaussagen oder ethischen Positionen von den Seelsorgern im Haus das Verbindende zum Ausdruck kommt, über alle Konfessionsgrenzen hinweg. Im Alltag des Krankenhauses sollten deshalb die Seelsorger ihre Interessen soweit als möglich gemeinsam gegenüber den anderen Bereichen des Hauses vertreten. Ökumenische Zusammenarbeit im Krankenhaus kommt in gemeinsam gestalteten Gottesdiensten zum Ausdruck, in gemeinsamen Informationsblättern, Adressenanschlägen, Hinweisen auf Gottesdienste und persönliche Seelsorge, in Anschlagtafeln, gemeinsamer Beteiligung am Krankenhausfunk u. ä.

Es muß dafür Sorge getragen werden, daß die Patienten einen Seelsorger ihrer eigenen Konfession sprechen können. Deshalb ist die einfache Aufteilung der Stationen unter den Seelsorgern der christlichen Kirchen kein Ausdruck ökumenischer Zusammenarbeit.

Vom persönlichen Miteinander der jeweiligen Seelsorger hängt es letztlich ab, inwieweit ökumenisches Handeln gelingt und welchen Stellenwert ökumenische Gottesdienste und Veranstaltungen haben. Sowohl Patienten wie Mitarbeiter erwarten ein gutes Verhältnis der Seelsorger untereinander. Der Wertschätzung entsprechend, die Leitung und Mitarbeiter des Hauses der seelsorglichen Begleitung entgegenbringen, werden sie auch den Angehörigen kleinerer christlicher Konfessionsgemeinschaften und anderer Religionen mit Respekt und aktiver Toleranz begegnen.

Im Bedarfsfall sorgen die Träger auch für ein angemessenes Raumangebot, damit entsprechende Gottesdienste gefeiert werden können.