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3.4.6 Zusammenarbeit mit den Ortsgemeinden

In Krankenhäusern mit einem regional begrenzten Einzugsgebiet sind intensive Kontakte zwischen der Krankenhausseelsorge und den Pfarrgemeinden unerläßlich. Dadurch kann den Wünschen der Pfarrseelsorger oder der Angehörigen leichter entsprochen werden; umgekehrt können Krankenhausseelsorger den Patienten nach ihrer Entlassung eine weitere seelsorgliche Begleitung vermitteln. Krankenhaus- und Gemeindepfarrer müssen deshalb gut zusammenarbeiten. Letztere sollten, wenn im Krankenhaus am Ort kein eigener Priester als Seelsorger tätig ist, sich als Seelsorger im Krankenhaus (mit) zur Verfügung stellen und besonders um die Feier der Sakramente besorgt sein. Gegebenenfalls ist durch den Dekan/Dechant ein anderer Priester damit zu beauftragen.

Je intensiver derartige Kontakte zwischen den Pfarrgemeinden und den Krankenhäusern sind, um so geringer ist die Gefahr, daß die Krankenhausseelsorge in eine Isolierung oder ein Ghetto abgedrängt wird. Dies erfordert auch eine Zusammenarbeit mit Pastoralräten und den Verantwortlichen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften.

Als Konsequenz aus der Veränderung im Gesundheitswesen werden sich in Zukunft mehr Kranke in kürzeren Zeiträumen im Krankenhaus aufhalten und wieder weit mehr als bisher als ambulante oder pflegebedürftige Patienten Aufgabe der Gemeindeseelsorge und besonders der Angehörigen und Nachbarn sein.

Krankenhausseelsorger werden ihre Erfahrungen und ihre Kompetenz in die Aus- und Fortbildung für eine qualifizierte Krankenpastoral in den Gemeinden einbringen.

Zur Krankenpastoral einer Gemeinde gehören u.a.

  • regelmäßige seelsorgliche Besuche, vor allem bei Schwer- und Dauerkranken,
  • Feier der Krankensakramente (Bußsakrament, Krankenkommunion, Krankensalbung, ggf. Firmung)
  • gemeinsame Gottesdienste mit Kranken und deren Angehörigen,
  • Eucharistiefeiern mit Feier der Krankensalbung,
  • Hausgottesdienste und -eucharistiefeiern bei Kranken, mit ihren Angehörigen, Nachbarn und Bekannten,
  • Fürbitten im Gottesdienst für Kranke ,
  • Einladung von Krankenhausseelsorgern zu Gesprächen, Seminaren und Gottesdiensten in der Gemeinde,
  • Förderung von Selbsthilfe- und Nachsorgegruppen ehemaliger Krankenhauspatienten,
  • Zusammenarbeit mit Sozialstation, Nachbarschaftshilfe und ambulanter Krankenpflege,
  • Besuchsdienst von ehrenamtlichen Gemeindegliedern (in ökumenischer Kooperation und mit wechselseitiger Information)

und vieles andere. Eine sinnvolle Vernetzung zwischen der Seelsorge im Krankenhaus und der Krankenseelsorge in der Pfarrgemeinde bleibt unter den neuen Bedingungen Aufgabe und Herausforderung.