In der gegenwärtigen Situation der Krankenhausseelsorge stellen sich die Fragen nach Sakramentenspendung, Rufbereitschaft und Verfügbarkeit neu und bedürfen dringend einer Klärung zwischen der Bistumsleitung, der DiAG KS und den einzelnen Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorgern.
Bei der zukünftigen Planung von Seelsorgestellen in den Krankenhäusern und der Erstellung von dazugehörigen Arbeitsplatzbeschreibungen legt die Erzdiözese die erarbeiteten Leitlinien zu Grunde. Die Fachaufsicht für die Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger erfolgt auf Grund der vorliegenden Leitlinien. Die Leitlinien werden von der DiAG KS und dem Seelsorgeamt regelmäßig alle 5 Jahre überarbeitet und fortgeschrieben.