Um diesen vielfältigen Aufgaben und Anforderungen der Seelsorge im Krankenhaus gerecht werden zu können, ist neben der theologischen Vorbildung eine spezifische Ausbildung notwendig, wie sie z.B. die klinische Seelsorgeausbildung (KSA) bietet. Dazu gehört auch die Teilnahme an diözesanen und überdiözesanen Fortbildungen und Fachtagungen. Eine kontinuierliche berufsbegleitende Supervision ist erforderlich.
Regelmäßige Treffen der Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger auf regionalen und diözesaner Ebene sind eine große Hilfe. wenn sie dazu dienen, sich gegenseitiger Solidarität im Glauben und in der Arbeit zu versichern. Darüber hinaus haben dort theologische, organisatorische und praktische Fragen ihren Platz. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, für einen angemessenen organisatorischen und finanziellen Rahmen zu sorgen, damit Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger diese Angebote wahrnehmen können.
Die Seelsorgerinnen und -seelsorger werden immer wieder erfahren, dass die Begegnung mit den Kranken sie mit ihrer eigenen Lebens- und Glaubensgeschichte konfrontiert. Durchlittene Krankheiten mit den dazugehörigen Schmerzen, der Angst, der Hilflosigkeit, der Bedürftigkeit usw., Verletzungen und Wunden aus der Familiengeschichte, Niederlagen und neue Anfänge in der Lebensplanung kommen wieder in den Blick.
Das ist oft sehr schmerzlich und beeinflusst selbstverständlich die Beziehung zu den Patienten. Es erfordert Mut und Offenheit sich der eigenen Geschichte zu stellen und sich mit ihr zu versöhnen. Dabei stoßen die Seelsorgerinnen und -seelsorger auch immer an die Beschränkungen und Grenzen ihrer Person. Eine fachlich kompetente Auseinandersetzung damit (Supervision) ist unabdingbar und dient der Wahrnehmungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung der Seelsorgerinnen und -seelsorger.