Vorwort des Vorsitzenden der Deutschen Bischofs-konferenz
Die Sorge der Kirche um die Kranken hat viele Dimensionen. Zwei unterschiedliche Aspekte werden in der vorliegenden Veröffentlichung angesprochen.
- Die pastorale Handreichung „Seelsorge im Krankenhaus“ stellt sich die Aufgabe, in einer gründlichen Bestandsaufnahme die gegenwärtige Situation der Krankenhausseelsorge in den Blick zu nehmen. Krankheit und Tod sind Teil menschlichen Lebens. In diesen Phasen des Lebens will Kranken- und Krankenhausseelsorge Menschen begleiten. Gegen starke Trends in unserer Gesellschaft, der Begegnung mit den Kranken und mehr noch mit den Sterbenden auszuweichen, suchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Krankenhausseelsorge, Priester, Diakone und Laien, kranken Menschen nahe zu sein. Die Krankenhausseelsorge leistet damit nicht nur einen Dienst am Kranken selbst, sondern hilft auch den Gesunden in der Wahrnehmung menschlicher Grenzsituationen. Zugleich begleiten die seelsorglichen Dienste nicht nur das Personal im Krankenhaus, besonders Ärzte, Schwestern und Pfleger, sondern auch die von Sorge und Leid oft besonders geprüften Angehörigen.
Jesu Leben zeigt eine besondere Zuwendung zu den Kranken (vgl. Mk 1, 32-34). Das Beispiel Jesu, so berichten die ersten Kapitel der Apostelgeschichte, prägte sich tief in den Dienst der Urgemeinde ein (vgl. Apg 3; 5,15 f). Die Sorge um die Kranken, ihre Pflege und Begleitung , der Bau von Krankenhäusern und Hospizen blieben bis heute ein Erkennungszeichen der Kirche. In der Nachfolge Jesu ist der Besuch von K r a n ken von alters her eines der sieben leiblichen Werke der Barmherzigkeit (vgl. Mt 25,36). Besonderen Ausdruck findet die kirchliche S o rge um Kranke und Sterbende in der Feier der Sakramente: Firmung in Todesgefahr, Buße, Krankensalbung, Heilige Kommunion – die Wegzehrung!
- Die Struktur der Krankenhausseelsorge hat sich vielfach verändert. So sind mit den Priestern und Diakonen Männer und Frauen aus den Berufen der Gemeindereferenten und/oder der Pastoralreferenten hauptberuflich in der Krankenhausseelsorge tätig. Viele Dienste können von allen ausgeübt werden (z. B. Krankenbesuch, ermutigendes Gespräch, Gebet und Meditation, Wortgottesdienst, Segensgebete, Krankenkommunion, Wegzehrung). Dazu kommen auch noch die Kommunionhelferinnen und -helfer. Vieles ist allen gemeinsam, wie ihr gläubiges Lebenszeugnis und ihr einfühlsames Mitgehen in den schweren Wegstationen der Kranken und Sterbenden. Manches kann gemeinsam verrichtet werden. Die Verschiedenheit der Dienste wird durch die Einheit der Sendung zusammengehalten. Aber nicht jeder kann alles. Es gibt spezifische Dienste, wie z. B. die Spendung des Firmsakramentes in Todesgefahr, des Bußsakramentes und der Krankensalbung, die dem Priester vorbehalten sind (vgl. Jak 5,13-16).
Hier ist es in den letzten Jahren da und dort, gewiß in einzelnen Fällen, zu Verwischungen der Kompetenzen und zu Grenzüberschreitungen gekommen. Einige in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen vor allem zum Verständnis der Krankensalbung, ihrer Spendung und ihres Bezugs zum priesterlichen Amt, werden in der zweiten Ausarbeitung aufgegriffen. Sie hat notwendigerweise vor allem auch wegen der Klärung von Lehrfragen einen anderen Charakter als der erste Text . Das zweite Dokument will vor allem das Verständnis des Sakramentes der Krankensalbung in Erinnerung rufen.
Damit hat die Deutsche Bischofskonferenz Bedenken aufgenommen, die auch in der „Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester“, von Papst Johannes Paul II. am 15. 8. 1997 gutgeheißen und am 13. 11. 1998 veröffentlicht (vgl. Praktische Verfügungen, Art. 9 = Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 129, Bonn o. J., S. 29), ausführlich behandelt werden. Als die „Instruktion“ erschien, war vor allem der zweite Text bereits fertig gestellt. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte in eigener Verantwortung bereits früher einzelne Mißbräuche aufgegriffen und zu klären versucht.
Die deutschen Bischöfe erhoffen sich, zugleich mit dem Erscheinen der zweiten Auflage von „Die Feier der Kranken-Sakramente“ (1995), eine Erneuerung der Kranken- und Krankenhauspastoral. In diesem Sinne gehören beide Texte, auch wenn sie verschieden angelegt sind, von innen her zusammen. Für beide gilt das Wort: „In der Hierarchie pastoraler Verpflichtungen sollte jedenfalls die Sorge für Kranke und Sterbende einen ganz hohen Rang einnehmen.“
Bonn/Mainz, am Pfingstfest des Jahres 1998 (31. 5.)
Bischof Karl Lehmann
Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
20. April 1998, Die deutschen Bischöfe
Die Sorge der Kirche um die Kranken. Seelsorge im Krankenhaus, Pastorale Handreichung
Herausgeber: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Kaiserstraße 163, 53113 Bonn
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