zu den „Leitlinienlinien für die Krankenhausseelsorge im Erzbistum Bamberg“
Vorbemerkung
Diese Ausführungsbestimmugen wurden erarbeitet und formuliert von der „diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Krankenhausseelsorgerinnen und –seelsorger in der Erzdiözese Bamberg“ (DiAG KS), dem Generalvikariat und dem Seelsorgeamt auf dem Hintergrund der „Leitlinien für die Krankenhausseelsorge im Erzbistum Bamberg“ und des Schreibens der deutschen Bischöfe „Die Sorge der Kirche um die Kranken“ (vom 30. April 1998).
*Der vollständige Text der Leitlinien ist als Sonderdruck im Seelsorgeamt erhältlich
Ausführungsbestimmungen
Diese Ausführungsbestimmungen gelten für alle Berufsgruppen des pastoralen Dienstes, die einen Haupt- oder Teilauftrag (mindestens eine ½ Stelle) in der Krankenhausseelsorge erhalten sollen.
1. Voraussetzungen
- Zweite Dienstprüfung
- Kurse in Gesprächsführung (oder entsprechende vergleichbare Erfahrungen)
- Erfahrungen in der Krankenhausseelsorge / im Krankenbesuchsdienst
2. Einführung
- rechtzeitige Abklärung bzgl. eines Arbeitsraumes (vor der Stellenausschreibung)
- Anschreiben seitens des Erzbischöflichen Ordinariats an die Klinikleitung
- Einführungsgottesdienst durch einen Beauftragten des Erzbischöflichen Ordinariats oder zuständigen Dekan bzw. Pfarrer.
- Vorstellung bei der Klinikleitung durch einen Verantwortlichen vor Ort
3. Einführung und Begleitung im ersten Jahr
- Kontaktaufnahme mit Verwaltungsleitung, Pflegedienstleitung, ärztlicher Leitung, evangelischen Kolleginnen und Kollegen
- während der ersten 6 Monate Anleitung durch eine Mentorin / einen Mentor mit Auftrag von etwa 2 Stunden pro Woche, die jeweils in einer Zusatzvereinbarung zu dessen Arbeitsvertrag festzuhalten sind
- nach den ersten 6 Monaten Erstellung einer Arbeitsplatzumschreibung
- Teilnahme an einer KSA - Einführungswoche im Laufe des ersten Jahres
4. Fortbildung
Grundsätzlich gilt die Fortbildungsordnung für berufliche Fortbildung, Supervision und spirituelle Begleitung der pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Darüber hinaus gelten für Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger folgende Regelungen:
- Nach 2 Jahren Tätigkeit in der Krankenhausseelsorge sollte nach Möglichkeit an einer längerfristigen gesprächs- und beziehungsqualifizierenden Ausbildung teilgenommen werden. Solche Fortbildungen sind: KSA – Grundkurs (Klinische Seelsorgeausbildung), TA – Ausbildung (Transaktionsanalyse), TS – Ausbildung (Telefonseelsorge), TZI – Kurse (Themenzentrierte Interaktion), ...
- die Teilnahme an einer Fachtagung pro Jahr wird auf Antrag gewährt .
5. Schlussbestimmung
Diese Ausführungsbestimmungen werden zunächst für die Dauer von fünf Jahren in Kraft gesetzt.
Bamberg, den 16.10.2000
Dr. Karl Braun
Erzbischof von Bamberg